Gut beraten von den Experten der ERGO Group
Weihnachtsschmuck am Auto darf die Verkehrssicherheit nicht gefährden. (Bildquelle: ERGO Group)
Lena P. aus Karlsfeld:
Im Internet habe ich gesehen, dass es auch fürs Auto Weihnachtsdekoration gibt, beispielsweise ein Rentierkostüm. Darf ich damit überhaupt am Straßenverkehr teilnehmen?
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Alle Jahre wieder leuchten spätestens zum ersten Advent Weihnachtsdekoration und Lichterketten in den Gärten, auf den Balkonen und in den Wohnungen. Mittlerweile schmücken viele auch ihr Auto weihnachtlich. Das Rentierkostüm ist dabei besonders beliebt. Das Set besteht in der Regel aus zwei Geweihen, die – ähnlich wie die während der Fußballweltmeisterschaft verwendeten Flaggen – am Fenster eingeklemmt werden, sowie einer roten Nase für die Front. Diese Art der Dekoration ist nicht per se verboten. Doch der Weihnachtsschmuck darf die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Sämtliche Accessoires müssen daher sicher am Fahrzeug befestigt sein. Fallen einzelne Teile während der Fahrt vom Auto, können sie zum Risiko für andere Verkehrsteilnehmer werden. Zudem droht ein Bußgeld. Eine Rentier-Nase etwa darf außerdem die Sicht des Fahrers nicht behindern oder Kennzeichen sowie Beleuchtung ganz oder teilweise verdecken. Leuchtende Deko ist übrigens tabu: Das Licht könnte andere Verkehrsteilnehmer ablenken oder irritieren. Dazu kommt: Laut § 49a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung darf nur die vorschriftsmäßige und zugelassene Beleuchtung am Auto angebracht sein – und keine andere. Häufig sind die Auto-Accessoires nur für eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit ausgelegt. Beim Überschreiten steigt die Wahrscheinlichkeit, dass beispielsweise die Geweihe abbrechen. Um die allgemeine Verkehrssicherheit nicht zu gefährden, sollten sich Autofahrer daher beim Anbringen der Weihnachtsdeko genau an die Anleitung und die Hinweise des Herstellers halten. Bei Fahrten außerhalb des Stadtverkehrs und über 50 km/h den Weihnachtsschmuck am besten abnehmen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.656
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Bildquelle: ERGO Group
Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.com
Firmenkontakt
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
[email protected]
http://www.ergo.com
Pressekontakt
HARTZKOM PR und Content Marketing
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
[email protected]
http://www.hartzkom.de