Jeder Liter zählt
sup.- Energie ist inzwischen zu einem täglichen Medienthema geworden. Dabei tragen die Nachrichten und Kommentare nicht zur Beruhigung bei. Die Unsicherheiten im Hinblick auf die künftige Versorgung sind sowohl bei den Privathaushalten als auch in der Wirtschaft groß.
Russland reduziert die Erdgaslieferungen nach Deutschland. Davon sind die Verbraucher zunächst nicht unmittelbar betroffen. Allerdings drohen leere Speicher im Winter. Deshalb soll bereits in der warmen Jahreszeit mit dem Energiesparen begonnen werden. Primär betrifft das die Wirtschaft und die Produktion von Strom aus Erdgas. Es wird sogar schon diskutiert, Kernkraft zur Stromerzeugung zu reaktivieren und die Kohlekraftwerke aus der Reserve zu holen, um die Energie-Situation zu entspannen. Weniger Gas für die Verstromung soll für mehr Gas in den Speichern sorgen. Die Aussichten auf eine problemlos warme Wohnung im Winter schwinden. Erstmals hat auch die Bundesnetzagentur davon gesprochen, dass die Gasversorgung angespannt ist. Deshalb wird auch bereits darüber diskutiert, ob eine Herabsetzung der vorgeschriebenen Mindesttemperatur in Wohnungen durch gesetzliche Verordnungen umgesetzt werden kann.
Jeder Verbraucher kann dabei helfen, den Energieverbrauch in Deutschland zu senken. Der Stromverbrauch lässt sich drosseln, wenn ungenutzte Räume nicht festlich beleuchtet werden. Das spart Strom und entlastet das Haushaltsbudget. Noch mehr Kosten lassen sich durch sparsames Heizen senken. Schon ein Grad weniger in der Wohnung spart sechs Prozent Energie. Das liegt in der Verantwortung des einzelnen, betrifft Mietwohnungen aber auch den Vermieter. Eine gesetzliche Regelung zu Mindesttemperaturen in Wohnräumen gibt es nicht. Oft ist dies in Mietverträgen geregelt. Der Vermieter muss angemessene Temperaturen gewährleisten. In dazu vorliegenden Urteilen ist der häufige Tenor, dass die Mindesttemperatur zwischen 20 und 22 Grad liegen sollte. Zwischen Mitternacht und sechs Uhr können 18 Grad ausreichen. Eine Anpassung der Temperatur ist im Interesse der Mieter, bei denen der Energieverbrauch spätestens mit der Nebenkostenabrechnung auftaucht.