R+V-Infocenter: Verschmutzungen regelmäßig entfernen
Wiesbaden, 22. November 2022. Schmutzig, verblasst oder durch einen Unfall beschädigt: Manche Autokennzeichen sind kaum noch erkennbar – doch eine gute Lesbarkeit ist gesetzlich vorgeschrieben. Was tun, wenn Reinigen nicht hilft? Wer das Nummernschild selbst ausbessert, kann sich in Schwierigkeiten bringen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Die Kennzeichen aller Fahrzeuge müssen auch auf ausreichende Entfernung jederzeit lesbar sein: Das ist gesetzlich klar geregelt. „Deshalb sollten Verschmutzungen durch Dreck oder Schneematsch regelmäßig entfernt werden“, sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Sonst ist ein Verwarngeld von fünf Euro fällig. Dasselbe gilt, wenn die Kennzeichen beschädigt oder verblasst sind: „Diese müssen möglichst schnell ausgetauscht werden.“
Das Schild selbst auszubessern, ist hingegen keine gute Idee – und kann teuer werden. Bei Veränderungen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen, droht ein Bußgeld von 65 Euro. „Zudem können Veränderungen am Kennzeichen unter Umständen als Missbrauch oder sogar Urkundenfälschung gewertet werden. Das hängt jedoch vom Einzelfall ab“, erklärt R+V-Experte Kretschmer. Dann sind zusätzlich Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei oder – im schlimmsten Fall – sogar eine Freiheitsstrafe möglich.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Aufkleber dürfen grundsätzlich nicht auf Auto-Kennzeichen angebracht werden. Bedeckt der Sticker Teile der Buchstaben oder Zahlen, droht ein Bußgeld von 65 Euro oder sogar der Verlust der Kfz-Zulassung.<\/li><\/ul>
- Kennzeichen muss man auch dann ersetzen, wenn sich nur eine Plakette oder das Bundesland-Siegel gelöst hat.<\/li><\/ul>
- Selbst gebastelte Schilder dürfen im Straßenverkehr nicht verwendet werden – auch nicht übergangsweise oder etwa für einen Fahrradträger. <\/li><\/ul>
- Die Plaketten für ein neues Kennzeichen gibt es bei der Kfz-Zulassungsbehörde, in deren Bezirk der Hauptwohnsitz ist. Sie werden in der Regel direkt vor Ort aufgeklebt.<\/li><\/ul>
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
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- Die Plaketten für ein neues Kennzeichen gibt es bei der Kfz-Zulassungsbehörde, in deren Bezirk der Hauptwohnsitz ist. Sie werden in der Regel direkt vor Ort aufgeklebt.<\/li><\/ul>
- Selbst gebastelte Schilder dürfen im Straßenverkehr nicht verwendet werden – auch nicht übergangsweise oder etwa für einen Fahrradträger. <\/li><\/ul>
- Kennzeichen muss man auch dann ersetzen, wenn sich nur eine Plakette oder das Bundesland-Siegel gelöst hat.<\/li><\/ul>