EU-Verordnung zur Marktüberwachung und Produktkonformität
Berlin, Juli 2021 – Änderungen im komplexen Recht der Produktsicherheit und Marktüberwachung bringt die Verordnung (EU) 2019/1020 (“Marktüberwachungsverordnung”), die generell am 16.7.2021 in Kraft tritt. Sie verfolgt eine europaweite vereinheitlichte, vereinfachte und übersichtlichere Gestaltung der Vorgaben für alle Wirtschaftsakteure. Insgesamt sollen die EU-Bürger besser vor unsicheren Produkten geschützt werden, indem die zuständigen Behörden ihre Befugnisse effizienter umsetzen können. Ab dem In-Kraft-Treten der neuen “Marktüberwachungsverordnung” dürfen nur mehr solche Produkte in den Verkehr gebracht werden, die sicher sind und die europäischen Vorschriften betreffend Produktgestaltung erfüllen, also EU-konform sind. Treiber sind neue Geschäftsmodelle im Online-Handel zum vereinfachten Importieren von Gütern und Produkten aus aller Welt, die steigende Zahl an involvierten Marktakteuren, komplexere Lieferketten und immer mehr außereuropäische Produkte, die den Endnutzern innerhalb der Union zum Kauf angeboten werden.
- Künftig gilt das reine Anbieten eines Produkts in einem Onlineshop an in der EU ansässige Endnutzer als Inverkehrbringen. Im Klartext: Ein Produkt muss bereits bei der Auflistung auf einer Online-Schnittstelle (z.B. Webshop, Online-Plattform) alle EU-Regeln erfüllen. Das ermöglicht, dass vorzeitige Prüfhandlungen seitens der Marktüberwachungsbehörde unternommen werden.
- Auch Fulfillment-Dienstleister (z.B. Logistikzentren großer Onlinehändler) oder Marktplatzbetreiber werden in Zukunft in die Verantwortungskette aufgenommen und haben bei Prüfungshandlungen eine Mitwirkungspflicht bzw. die Produktkonformität zu bestätigen.
- Damit ein Produkt in der EU angeboten werden darf, muss ein verantwortlicher Wirtschaftsakteur oder Bevollmächtigter mit Sitz in der EU benannt sein.
- Die Behörden der Marktüberwachung erhalten mehr Rechte, insbesondere auch im Bereich des E-Commerce, mit dem Ziel, Onlineangebote sperren zu lassen bzw. notwendige Warnhinweise aufzunehmen.
- Zudem verfolgt die Verordnung eine strengere Marktüberwachung des EU-Binnenmarkts. Um die Zusammenarbeit und die Datenübermittlung zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden zu optimieren, wird eine zentrale Anlaufstelle (EU single window) eingerichtet. Das soll die Durchführung gemeinsamer Durchsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten, wie etwa gemeinsame Untersuchungen oder grenzüberschreitende Maßnahmen, erleichtern.
Der FBDi weist darauf hin, dass Marktakteuren, die weiterhin unsichere Produkte vertreiben, künftig marktaufsichtliche Maßnahmen – das Produkt wird aus dem Online-Shop genommen bzw. Schließung des Online-Shops – drohen. Diese Maßnahmen dürften die Kontrolldichte und das Risiko für Anbieter von unsicheren bzw. nicht-konformen Produkten ab 16.7.2021 anheben, und zugleich für mehr Gerechtigkeit bei redlichen Händlern sorgen.
Der Fachverband der Bauelemente Distribution e.V. (FBDi e.V.) seit 2003 eine etablierte Größe in der deutschen Verbandsgemeinschaft und repräsentiert einen Großteil der in Deutschland vertretenen Distributionsunternehmen elektronischer Komponenten.
Mitglieder: Acal BFi Germany; AL-Elektronik Distribution; Arrow Europe; Avnet EMG EMEA; Beck Elektronische Bauelemente; Blume Elektronik Distribution; Bürklin Elektronik; CODICO; Conrad Electronic; Distrelec; Ecomal Europe; Endrich Bauelemente; EVE; Future Electronics Deutschland; Glyn; Gudeco Elektronik; Haug Components Holding; Hy-Line Holding; JIT electronic; Kruse Electronic Components; MB Electronic; MEDI Kabel; Memphis Electronic; Menges Electronic; MEV Elektronik Service; mewa electronic; Mouser Electronics; Neumüller Elektronik GmbH; pk components; Püplichhuisen; RS Components; Rutronik Elektronische Bauelemente; Ryosan Europe; Schukat electronic; TTI Europe.