Überschreitung der Grundstücksmesszahl: Gartenhaus muss beseitigt werden
Das Verwaltungsgericht Trier hat mit Urteil vom 30.09.2020 zum Aktenzeichen 5 K 520/20.TR entschieden, dass ein Garten- und ein Gewächshaus auf einem Grundstück in Bitburg-Stahl wegen Überschreitung der sogenannten Grundstücksmesszahl (GRZ) wieder entfernt werden müssen. Die Kläger sind Eigentümer eines mit einem Wohnhaus sowie mit einem Garten- und einem Gewächshaus bebauten Grundstücks im Geltungsbereich des …
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