HOAI 2021 wurde am 16.09.2020 vom Bundeskabinett verabschiedet
„Sofern die Vertragsparteien durch entsprechende vertragliche Vereinbarung von diesen Berechnungsparametern, ohne deren Änderung, Gebrauch machen, dienen diese als die maßgeblichen und von den Parteien anzuwendenden Regeln zur Honorarermittlung.“ Mit dieser Formulierung wurden Charakter und die Zielrichtung der neuen Regelungen der HOAI 2021 durch § 1 Satz 2 präzisiert. Die Begründung hierzu finden Sie auf S. …
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