Denkmalschutz für „Wallkino“ in Oldenburg vorläufig bestätigt
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss vom 29.07.2020 zum Aktenzeichen 1 ME 33/20 im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine denkmalrechtliche Anordnung gegenüber dem Eigentümer des sogenannten „Wallkinos“ in Oldenburg als rechtmäßig angesehen. Aus der Pressemitteilung des OVG Lüneburg Nr. 39/2020 vom 31.07.2020 ergibt sich: Das Wallkino wurde 1913/14 als eines der ersten eigens zu diesem …
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