Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat mit Urteil vom 01.10.2020 zum Aktenzeichen 2 C 300/19 entschieden, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Zwischen Beethovenstraße und Straße In der Mückendell, Teil A“ für Saarbrücken-Dudweiler wirksam ist.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts kann den Einwänden der Antragstellerin nicht gefolgt werden. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken habe die prognostizierte Lärmentwicklung aufgrund des Vorhabens sowie den Zusatzverkehr aufgrund des geplanten Lebensmittelmarkts und des Studentenwohnheims bei der Abwägung hinreichend berücksichtigt. Um den Gefahren für den Fußgängerverkehr über die viel befahrene Beethovenstraße entgegenzuwirken, sei nach den Abwägungsunterlagen mittlerweile sogar eine Mittelinsel mit Lichtsignalanlage für Fußgänger vorgesehen. Ein zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans führender Mangel liege nicht vor.
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