Photovoltaik-Pflicht für Stellplätze: Chance oder Zusatzbelastung für den Mittelstand?
München, den 26. Juli 2022 – Unter steigenden Ausgaben für Sprit, Strom und Gas ächzen nicht nur die privaten Haushalte: Auch für viele Unternehmen ist die Preisentwicklung im Energiesektor hoch problematisch. Nicht wenige sehen zudem ihre Versorgungssicherheit zunehmend infrage gestellt. Nun fühlt sich der Gesetzgeber zum Handeln veranlasst: Für eine robuste Wirtschaft und weniger CO2-Emissionen setzen bereits fünf Bundesländer auf eine Photovoltaik-Pflicht beim Neubau von Gebäuden und Parkflächen. Warum Unternehmer nicht erst bis zur Durchsetzung solcher neuen Verordnungen warten sollten, erläutert Harald Baumeister, Mitbegründer und Managing Director von Sopago, Anbieter einer Komplettlösung für den PV-Ausbau auf versiegelten Flächen.
Seit 1. Januar dieses Jahres gilt beim Neubau von Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein bereits die PV-Pflicht: Die Bauherren müssen Dachflächen und Stellplätze nicht nur so planen, dass sie sich für eine Nutzung mit Solarzellen eignen, sondern auch entsprechende Anlagen anbringen. Je nach Bundesland sind die Verordnungen allerdings noch recht unterschiedlich ausgestaltet, weiß Harald Baumeister von Sopago: “In Baden-Württemberg etwa ist eine Photovoltaiküberdachung für Parkflächen ab einer Anzahl von 35 Stellplätzen verpflichtend, in Niedersachsen erst ab 50 Stellplätzen.” Aber wie auch immer die Regelung ausgestaltet ist – allen Gewerbetreibenden gemein ist nun die Sorge vor hohen Zusatzkosten.
Hier kann Baumeister von Sopago Entwarnung geben: Das junge Unternehmen hat nicht nur eine ebenso robuste wie flexible und preisgünstige Holz-Stahl-Konstruktion entwickelt, die auch große Parkflächen in verschiedenen Durchfahrtshöhen wie ein Carport überspannt, um eine leistungsfähige PV-Anlage aufzunehmen. Das gesamte System ist auch im Mietmodell zu haben – und erwirtschaftet die dafür anfallenden Kosten bereits ab dem ersten Jahr durch den damit erzeugten Strom. Da es jederzeit rückgebaut werden kann, ist es sogar für Unternehmen interessant, die ihre Parkflächen lediglich anmieten, weiß Baumeister: “Sie kommen damit anstehenden rechtlichen Regelungen zuvor, bieten den Mitarbeitern oder Kunden schattige, vor Witterung geschützte Stellplätze und demonstrieren ein glaubwürdiges Engagement für den Klimaschutz.” Denn auch hier sind weitreichende rechtliche Regelungen schon in Vorbereitung: “Ab 2023 werden von Jahr zu Jahr immer mehr Unternehmen von der Auflage erfasst, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen und ihre Umweltschutzanstrengungen zu dokumentieren”, berichtet Baumeister.
Mit einer kalkulierbaren und günstigen Menge selbst erzeugten Stroms rechnen zu können, schafft schließlich auch Sicherheit für die Produktion oder die Fortführung des Betriebs – und lässt Unternehmer entspannt auf die steigende Anzahl von Elektrofahrzeugen blicken: “Viele Firmen stellen ihre Fahrzeugflotten auf Stromer um, immer mehr Mitarbeiter müssen während der Arbeitszeit eine Ladestation nutzen”, weiß Harald Baumeister. In die PV-Carports von Sopago lassen sich problemlos Wallboxen integrieren, auf Wunsch auch mit Batteriepuffer. Sie ermöglichen es, den Strom für eine gewisse Dauer zu speichern – so wird die Nutzung der Sonnenenergie ein gutes Stück unabhängiger vom Wetter und damit noch kalkulierbarer gestaltet. Beides stellt eine erhebliche Aufwertung der Stellplätze dar – und bedeutet in Sachen Solarstrom Zukunftssicherheit für rund 20 Jahre Betriebsdauer.
SOPAGO nutzt die vielfältigen Erfahrungen, um die gesetzlichen Forderungen nach erneuerbaren Energien auf Parkplätzen umzusetzen. Durch intelligente Nutzung gesetzlicher Förderangebote und Steuervorteilen erreichen Sie eine kurzfristige Amortisierung.